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Gegenstand des Unternehmens
1. Die GmbH betreibt ein Handelsgewerbe. Gegenstand dieses Handelsgewerbes ist die Betriebsführung von
Abwasserreinigungsaufgaben und Trinkwasserversorgung. Die Gesellschaft errichtet auf eigene Rechnung Abwasser- und
Trinkwasseranlagen, oder übernimmt die Anlagen von Auftraggebern zur Betriebsführung. Vermögensverwaltung, Vermögenssicherung
und Vermögensverwertung im weitesten Sinne ist ebenfalls Gegenstand des Handelsgewerbes.
2. Die Gesellschaft erbringt weitere hier nicht explizit aufgeführte Dienstleistungen für die
Ver- und Entsorgungswirtschaft.
3. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen beteiligen bzw. solche erwerben, soweit diese Unternehmen entweder
den gleichen Gesellschaftszweck wie zu Ziff. l haben oder diesem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet sind.
4. Die Gesellschaft kann Vertretung und Geschäftsführung von Unternehmen des gleichen Unternehmensgegenstandes
übernehmen.
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